Sonderprüfungen und -leistungen
Sie benötigen eine Sonderprüfung?
Zum Bereich der Wirtschaftsprüfung gehören bei uns neben dem klassischen Feld der Abschlussprüfung eine Vielzahl weiterer vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen, bei denen Bescheinigungen oder Bestätigungen durch einen sachverständigen Dritten, im Regelfall durch einen Wirtschaftsprüfer, gefordert werden. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der Sonderprüfungen. Zudem werden wir durch ständige Weiterbildung den laufenden Änderungen in diesem Bereich gerecht.
Wir unterstützen Sie gerne
- Prüfung von Abhängigkeitsberichten
- Prüfung von Zwischenabschlüssen und Sonderbilanzen zu den verschiedensten Anlässen wie Auseinandersetzung, Umwandlung oder Liquidation
- Gründungsprüfungen und Kapitalerhöhungsprüfungen bei Kapitalgesellschaften
- Umwandlungsprüfungen und Verschmelzungsprüfungen
- Aktienrechtliche Sonderprüfungen
- Prüfung und prüferische Durchsicht von Halbjahresberichten und Quartalsberichten
- Durchführung von Unterschlagungsprüfungen
- Prüfungen nach den Vorschriften des EEG und KWKG
- Prüfung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation)
- Prüfung des Systems zur Einhaltung der sich aus § 32 Abs. 1 WpHG ergebenden Anforderungen
- Prüfung gemäß § 53 HGrG
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Verwendungsprüfungen für öffentliche Fördermittel
- Prüfung der Abrechnungen DSD Deutschland (Grüner Punkt) und Interseroh
- Prüfung gemäß § 11 VerpackG
- Prüfung des Grenzpreisvergleichs-Strom nach KAV
Sollten Sie etwas vermissen, fragen Sie uns.
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