Internationale Rechnungslegung
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Seit 2005 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Darüber hinaus wurde auch für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen die Möglichkeit geschaffen, Konzern- und Jahresabschlüsse nach den Vorschriften der internationalen Rechnungslegung zu erstellen bzw. offenzulegen.
Für Unternehmen, die ihren Jahresabschluss nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften aufstellen und in den Konzernabschluss eines inländischen, kapitalmarktorientierten oder eines ausländischen Mutterunternehmens einbezogen werden, ist grundsätzlich eine Überleitung der Abschlüsse von HGB auf IFRS für Zwecke der Einbeziehung in den Konzernabschluss erforderlich.
Wir betreuen Sie in allen Fragen, die die internationale Rechnungslegung betreffen.
Wir unterstützen Sie gerne
- Überleitung von Abschlüssen von HGB auf IFRS
- Erstellung und Prüfung von Jahres- und Konzernjahresabschlüssen nach IAS/ IFRS
- Entwicklung eines IFRS Reporting Packages oder IFRS Handbuchs
- Lösungen für komplexe Fragestellungen (z. B. latente Steuern, Kaufpreisallokation, Impairment-Tests)
Sollten Sie etwas vermissen, fragen Sie uns.
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