Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
Sie haben Fragen zum Gesellschaft- und Wirtschaftsrecht?
Steuern und Zivilrecht sind in vielen Fällen untrennbar verbunden. Es ist daher besonders wichtig, bei der Gestaltung von Verträgen auch den steuerlichen Aspekt zu berücksichtigen.
Wir bieten daher unseren Mandanten eine umfassende Beratung auf allen Gebieten des Gesellschaftsrechts sowie des rechnungslegungsbezogenen Handelsrechts. Vorgänge, die von einem Notar beurkundet oder beglaubigt werden müssen, werden von uns üblicherweise beurkundungsreif für den Notar Ihrer Wahl vorbereitet. Auf Wunsch begleiten wir Sie zum Notartermin.
Wir unterstützen Sie gerne
- Entwurf von Gesellschaftsverträgen für Unternehmen aller Rechtsformen und Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen
- Verträge zur Umwandlung von Unternehmen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
- Geschäftsführeranstellungsverträge
- Unternehmenskaufverträge
- Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen
- Vorbereitung von Hauptversammlungen
- Vorbereitung von Offenlegungsunterlagen
- Vorbereitung von Anmeldungen zum Handelsregister
- Darlehensverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Erbverträge und Unternehmertestamente
- Unternehmens- und Vermögensnachfolge
- Anstellungsverträge
- Vorsorgevollmachten
- Sonstige Verträge
Sollten Sie etwas vermissen, fragen Sie uns.
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